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.::: Feuerstättenbescheid :::.

Seitdem das Schornsteinfegerrecht geändert wurde, werden Haus- und Wohnungseigentümer stärker in die Verantwortung genommen.

Sie erhalten nun einen Feuerstättenbescheid, der festlegt, in welchen Abständen welche Reinigungs- und Überprüfungsarbeiten ausgeführt werden müssen. Beauftragen sie damit, wie bisher, den Bezirksschornsteinfeger, entfallen alle weiteren Formalitäten.
 
Machts ein anderer Fachbetrieb, muss der Nachweis darüber innerhalb der Fristen des gütligen Feuerstättenbescheides an den Bezirksschornsteinfeger weitergeleitet werden.

Für die Bauabnahmen nach dem Baurecht sowie für die Feuerstättenschau, bleibt weiterhin der Bezirksschornsteinfeger zuständig.

 
Was ist neu in 2013?
Lesen Sie Hinweise zu den Änderungen im Schornsteinfegerwesen  hier.

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:: Neutrale und unabhängige Beratung ::

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Schornsteinfeger-Meisterbetrieb

Oliver Wolf

Sommersteigstraße 34
72406 Bisingen-Thanheim
 
Telefon: 07476 - 94 66 222
Telefax:  07476 - 94 66 223
Mobil:       0170 - 35 14 716

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