.::: Bauabnahmen :::.
Der Schornsteinfeger stellt sicher, dass bei Feuerstätten zur Inbetriebnahme alle sicherheitsrelevanten Bestimmungen in Bezug auf Brandschutz und die sichere Abführung der Rauchgase eingehalten werden.
- zum Zeitpunkt des Rohbaues
- vor der Errichtung einer Feuerstätte
- vor der Inbetriebnahme einer Feuerstätte
Zum Zeitpunkt des Rohbaues wird geprüft, ob der Schornstein entsprechend gesetzlicher Bestimmungen und Vorgaben errichtet wurde. Vor der Errichtung einer Feuerstätte werden z. Bsp. Abstände zu Bauteilen oder brennbaren Baustoffen, Anzahl und Lage von Reinigungsöffnungen überprüft. Vor der Inbetriebnahme muss die Abnahme durch den Bezirksschornsteinfeger erfolgen. Dabei werden die Feuerstätte, das Abgasrohr, Verbrennungsluftversorgung und Abgasabführung geprüft. Über das Ergebnis der Prüfung wird eine Abnahmebescheinigung erstellt und der Feuerstättenbescheid aktualisiert. |
Der Schornsteinfeger - Ihr Dienstleister in den Bereichen
:: Brandschutz in Feuerstättentechnik ::
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