.::: Feuerstättenbescheid :::.
Seitdem das Schornsteinfegerrecht geändert wurde, werden Haus- und Wohnungseigentümer stärker in die Verantwortung genommen.
Sie erhalten nun einen Feuerstättenbescheid, der festlegt, in welchen Abständen welche Reinigungs- und Überprüfungsarbeiten ausgeführt werden müssen. Beauftragen sie damit, wie bisher, den Bezirksschornsteinfeger, entfallen alle weiteren Formalitäten.
Machts ein anderer Fachbetrieb, muss der Nachweis darüber innerhalb der Fristen des gütligen Feuerstättenbescheides an den Bezirksschornsteinfeger weitergeleitet werden.
Für die Bauabnahmen nach dem Baurecht sowie für die Feuerstättenschau, bleibt weiterhin der Bezirksschornsteinfeger zuständig. Was ist neu in 2013?
Lesen Sie Hinweise zu den Änderungen im Schornsteinfegerwesen hier.
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:: Brandschutz in Feuerstättentechnik ::
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